Im August 2015 trat das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) in Kraft, das neben Bankeinlagen auch Bausparverträge umfasst. Bislang garantierten die Banken/Bausparkassen bis zu einem Betrag von 50.000€. Für die weiteren 50.000€ hätte die Republik Österreich die Haftung übernommen.
Die neue Regelung sieht vor, dass die Höchstentschädigung zwar unverändert bei 100.000€ pro Person und pro Bank/Bausparkasse bleibt, jedoch zu 100% durch einen Einlagensicherungsfonds übernommen wird. Dieser umfasst ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro und wird von den Banken/Bausparkassen befüllt. Eine Haftung des Staates ist nicht mehr vorgesehen. Damit kommt die Republik Österreich einer EU-Richtlinie bzw. einer Empfehlung der österreichischen Finanzmarktaufsicht nach.
Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen