Zur Gegenfinanzierung der im Juli beschlossenen Steuerreform ist ein umfassendes Maßnahmenpaket erforderlich.
Im Zuge dessen wird die Kapitalertragssteuer (KESt) ab 01.01.2016 von 25% auf 27,5% erhöht.
Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Zinsen auf Bausparverträge, Sparbücher und Girokonten.
Somit gilt weiterhin, dass bei Bausparzinsen 25% KESt anfällt und die Bausparprämie KESt-frei bleibt!
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Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen
KESt-Erhöhung: Bausparzinsen nicht betroffen
Roland Hafner
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