s-Bausparkasse senkt Kündigungsspesen bei Bausparverträgen

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor Ablauf der Mindestbindefrist von 6 Jahren kündigen, fallen bei allen Bausparkassen relativ hohe Kündigungsspesen an. Bei der s-Bausparkasse betrugen diese bislang generell das 1,5-fache des vereinbarten monatlichen Sparbetrages.
Für Bausparverträge, die ab 01.08.2014 bei der s-Bausparkasse abgeschlossen werden, gibt es eine deutliche Reduzierung dieser Spesen nach folgender Staffelung:


Kündigung im 6. Laufzeitjahr: 20% des vereinbarten 1,5-fachen Sparbetrages
Kündigung im 5. Laufzeitjahr: 40% des vereinbarten 1,5-fachen Sparbetrages
Kündigung im 4. Laufzeitjahr: 60% des vereinbarten 1,5-fachen Sparbetrages
Kündigung im 3. Laufzeitjahr: 80% des vereinbarten 1,5-fachen Sparbetrages
Kündigung im 1.+2. Laufzeitjahr: 1,5-facher vereinbarter Sparbetrag (wie bisher)

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