Bauspar-Blog (News)

Wie in den Jahren zuvor beträgt die Bausparprämie auch für das Jahr 2023 1,5% des einbezahlten Sparbetrages. Die Bemessung ist mit 1.200€ pro Jahr begrenzt, wodurch Sie maximal 18€ an Bausparprämie (1,5% von 1.200€) für das Jahr 2023 erhalten. Wenn Sie mehr als 1.200€ ansparen, dann wird der die 1.200€ überschreitende Betrag automatisch für die Folgejahre berücksichtigt.
Die Höhe der Bausparprämie richtet sich nach dem Zinsumfeld und beträgt zwischen 1,5% und 4%. Im Gegensatz zur Verzinsung eines Bausparvertrags ist die Bausparprämie KESt-frei. Voraussetzung zum Erhalt der Bausparprämie ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist hingegen nicht Voraussetzung. Die Bausparprämie kann immer nur für einen einzigen Bausparvertrag beantragt werden.

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Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen

Erstmals nach vielen Jahren erhöhten zwei der vier österreichischen Bausparkassen ihre Zinsen im Ansparbereich (Stand August 2022). Den Startschuss dazu machte die Raiffeisen Bausparkasse, gefolgt von der s Bausparkasse. Das Bausparen gewinnt somit wieder an Attraktivität im sicheren/konservativen Segment. Die genauen Details finden Sie wie immer in unserem Bausparvergleich!

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Mit 3,0% Startzinssatz für die ersten 12 Monate prescht die s Bausparkasse in Sachen Zinserhöhung beim Bausparen vor. Bezogen auf die Gesamtverzinsung, die Kontoführungsgebühr und unseren Online-Bonus ist und bleibt die s Bausparkasse somit weiterhin der Bestbieter am österreichischen Bausparmarkt (Stand: Oktober 2022). Ab sofort gibt es auch wieder ein Mixzins-Bausparen mit erhöhter Startverzinsung und fixen Zinsen ab dem 2. Jahr.  Die genauen Details finden Sie wie immer in unserem Bausparvergleich!

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Entgegen der zu meist vorherrschenden Meinung gibt es beim Bausparen rechtlich gesehen keine Laufzeit, sondern eine Mindestbindefrist.
Somit muss der Bausparvertrag durch den Bausparer gekündigt werden, damit das Guthaben ausbezahlt wird.
Anders stellt sich die Situation bei Lebensversicherungen (z.B. Er-/Ablebensversicherungen) dar.
Dort bedarf es am Ende der Laufzeit keiner seperaten Kündigung.

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