Bauspar-Blog (News)

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor Ablauf der Mindestbindefrist von 6 Jahren kündigen, fallen bei allen Bausparkassen relativ hohe Kündigungsspesen an. Bei der s-Bausparkasse betrugen diese bislang generell das 1,5-fache des vereinbarten monatlichen Sparbetrages.
Für Bausparverträge, die ab 01.08.2014 bei der s-Bausparkasse abgeschlossen werden, gibt es eine deutliche Reduzierung dieser Spesen nach folgender Staffelung:

Mit Wirksamkeit vom 01.08.2014 senkt die s-Bausparkasse ihre Mindestverzinsung auf 0,5% pro Jahr. Dies gilt für Neuverträge (Ansparen) mit variabler Verzinsung nach Ablauf der Startverzinsung von aktuell 3%.
Auch Wüstenrot und die Raiffeisen-Bausparkasse haben bereits ihre Zinsuntergrenze auf 0,5% p.a. reduziert. Lediglich bei der ABV beträgt diese noch 0,75%.
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Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen

Für alle Bausparverträge mit variabler Verzinsung, die ab 01.04.2014 beginnen, senkt die ABV (Allgemeine Bausparkasse) die Startverzinsung.
Somit erhalten Sie für maximal ein Jahr einen Startzinssatz von 3% bzw. 3,25% für alle unter 25 Jahren.
Die Zinsuntergrenze beträgt bei der ABV weiterhin 0,75%, die Zinsobergrenze 4,25%.
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Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen

Etwas überraschend hat die Wüstenrot-Bausparkasse per 01.05.2014 den Startzinssatz für neue Bausparverträge um einen vollen Prozentpunkt erhöht.
Als Erwachsener erhalten Sie somit 4% für ein volles Jahr, beim Jugend-Bausparen (<26 Jahre) sogar 4,5%.
Die Zinsbandbreite ab dem 2. Jahr liegt zwischen 0,5% und 4%.
Damit kann sich Wüstenrot dem allgemeinen Trend der sinkenden Zinsen entziehen und setzt einen wichtigen Impuls für ein attraktives Bausparen!
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