Bauspar-Blog (News)

Die Einkaufstour der BAWAG P.S.K. geht weiter. Nach dem Erwerb der VB Leasing im August 2015 unterzeichnete die BAWAG P.S.K. am 22.06.2016 die Vereinbarung zum Kauf der start:bausparkasse (vormals ABV).
Für die Bausparkunden der start:bausparkasse ändert sich vorerst nichts. Alle Verträge und Ansprechpartner bleiben bis auf weiteres unverändert.
Verkäufer der start:bausparkasse ist wie schon beim o.a. Leasing-Deal die Volksbanken-Gruppe.

Zur Blog-Übersicht
Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen

Jeweils im 4.Quartal des Jahres wird die Bausparprämie für das Folgejahr neu festgelegt. Sie richtet sich nach dem Zinsumfeld und beträgt zwischen 1,5% und 4%. Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes wird diese unverändert 1,5%, also maximal 18€ für das Jahr 2016 betragen.
Im Gegensatz zur Verzinsung eines Bausparvertrags ist die Bausparprämie KESt-frei. Voraussetzung zum Erhalt der Bausparprämie ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich, die österreichische Staatsbürgerschaft ist hingegen nicht Voraussetzung. Die Bausparprämie kann immer nur für einen einzigen Bausparvertrag beantragt werden.

Zurück zur Blog-Übersicht
Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen
Seit 01.01.2016 gelten zum Teil neue Zinssätze beim Bausparen. Während die s-Bausparkasse und Raiffeisen die Konditionen unverändert gelassen haben, erfolgten bei Wüstenrot und bei der start:bausparkasse (vormals ABV) eine Reduzierung der Zinssätze bzw. Zinssatz-Untergrenzen.
Den aktuellen Bausparvergleich (Dynamisches Bausparen, Fixzins-Bausparen, Mixzins-Bausparen, Jugendbausparen) samt allen Details finden Sie wie immer auf Bausparshop24.at.

Im August 2015 trat das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) in Kraft, das neben Bankeinlagen auch Bausparverträge umfasst. Bislang garantierten die Banken/Bausparkassen bis zu einem Betrag von 50.000€. Für die weiteren 50.000€ hätte die Republik Österreich die Haftung übernommen.
Die neue Regelung sieht vor, dass die Höchstentschädigung zwar unverändert bei 100.000€ pro Person und pro Bank/Bausparkasse bleibt, jedoch zu 100% durch einen Einlagensicherungsfonds übernommen wird. Dieser umfasst ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro und wird von den Banken/Bausparkassen befüllt. Eine Haftung des Staates ist nicht mehr vorgesehen. Damit kommt die Republik Österreich einer EU-Richtlinie bzw. einer Empfehlung der österreichischen Finanzmarktaufsicht nach.

Zurück zur Blog-Übersicht
Zum Vergleich aller 4 Bausparkassen